Havariekommissare und Havariekommissarinnen sind auch Sachverständige und Gutachter*innen.
Sie befassen sich mit allen Arten von Transportschäden aus den Bereichen der Haftpflicht- und der Sachversicherungen.
Ein wesentlicher Unterschied ist ihre Begleitung und Organisation von Havarien und Bergungen von Schiffen, Fahrzeugen und Waren sowie Gütern. Auch veranlassen sie sogenannte „salvage sales“ (Warenrettungen) in dem sie Restwerte für die unbeschädigten Teile der Waren erzielen. Dafür brauchen sie ein weitverzweigtes und zuverlässiges Netzwerk aus Bergungsfachleuten, Dienstleistern, Handwerkern und Havarieaufkäufern.
Sie kennen die Rechtslage und die Besonderheiten, die sich aus den verschiedenen Verkehrswegen zu Wasser, zu Land und in der Luft mit ihren Verkehrsträgern und Verkehrsmitteln ergeben.
Vor allem müssen sie sich mit Verpackungen und Ladungssicherung speziell für die oben genannten Verkehrsmittel auskennen.
Über die transportierten Güter und ihre Sensibilitäten kann der/die Havariekommissar*in im Schadensfall alles erforderliche in Erfahrung bringen, die Kunst besteht jedoch darin, es mit eigenem physikalischen Gespür bewerten zu können.
Und Buchhaltungswissen besitzen sie in der Regel auch, um anschließend Ansprüche prüfen und Schadenskosten ermitteln zu können.
Das ist im Groben beschrieben die Jobbeschreibung eines Havariekommissars. Und natürlich gibt es auch in der Gruppe der Havariekommissare eine Vielzahl von Spezialisierungen.
Die einen kennen sich besser mit Seeschiffen, die anderen mit Binnenschiffen aus. Andere spezialisieren sich auf Transporte mit Maschinen und wiederum eine Gruppe bevorzugt Lebensmittel als Fachbereich. Und es gibt noch viel mehr...
Die wesentliche Gemeinsamkeit beider Sachverständigentypen ist das neutrale Ermitteln, Aus- und Bewerten der Fakten und dann alles in einem nachvollziehbaren Kontext schriftlich zu fixieren. Die Ergebnisse schreiben die Sachverständigen in einem Bericht oder Gutachten nieder.
Und damit sind Havariekommissare genauso Sachverständige.
Sachverständige und Gutachter sind jedoch nicht immer auch Experten im Schadensmanagement. Von den "klassischen" Sachverständigen und Gutachtern wird häufig ein spezielles, absolutes Fachwissen erwartet. Sie können damit vor allem für Gerichte und in besonderen Fällen für Firmen und Privatleute die Schadensursache ermitteln.
Experten im Schadensmanagement betreuen die Schäden vom Beginn ihres Auftrags bis zum Abschluss der Schadensbeseitigung.
Interessiert? Neugierig? Was genau machen die Experten im Schadensmanagement?
Auf www.schadenpraeventer.de gibt es mehr dazu und im September 2024 startet wieder unser Lehrgang
"Experten im Schadensmanagement - Havariekommissar*in".