Was gehört nicht in ein Gutachten?

7. August 2024

Was in ein Gutachten gehört, ist vielen sicherlich klar. Doch es gibt auch einige „No-Gos“, die man unbedingt vermeiden sollte.

Hier eine Übersicht:

• Keine eigene Meinung: Persönliche Ansichten haben in einem Gutachten nichts zu suchen.

• Keine Vermutungen: Alles, was nicht belegt oder bewiesen werden kann, ist kein Fakt und gehört daher nicht in ein Gutachten. Gutachten sind Faktensammlungen.

• Keine persönlichen Daten: Außer Namen und ggf. Funktionen in einer Firma sollten keine weiteren persönlichen Daten enthalten sein, auch nicht in den Anlagen zum Gutachten.
Anmerkung dazu: Beim Verfassen eines Gutachtens ist es wichtig, potenzielle Zeugen zu benennen. Sollten die genannten Personen im Falle eines Prozesses als Zeugen benötigt werden, muss dies aus dem Gutachten hervorgehen, ohne sie ausdrücklich als solche zu benennen.

• Keine Angaben zu Ethnie, Religion, Hautfarbe oder Gesundheit: Solche Informationen haben keinen Platz in einem Gutachten. Unser Grundgesetz weist deutlich darauf hin.

• Keine rechtlichen Bewertungen: Ob die am Schaden Beteiligten gesetzmäßig gehandelt haben, ist nicht unsere Aufgabe zu beurteilen. Das ist der Job der Juristen. Wir können lediglich auf bestehende Vorschriften hinweisen. Die juristische Leserschaft muss aus unserem Gutachten erkennen können, ob gegen Vorschriften verstoßen wurde.

Gutachten werden in der Regel nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Daher findet sich unter jedem Gutachten üblicherweise eine Präjudiz-Formel.

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