Was bedeutet eigentlich „Schadenminderungspflicht“?

7. August 2024

Wussten Sie, dass die Schadenminderungspflicht nicht nur für die Geschädigten gilt?
Hätten Sie gedacht, dass die Schadenminderungspflicht im Gesetz verankert ist?
Also, was ist denn nun die so oft erwähnte Schadenminderungspflicht?

Die HashtagSchadenminderungspflicht ist gemäß BGB § 254 eine gesetzlich verankerte HashtagVerantwortung.

Geschädigte müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Und die Verhältnismäßigkeit ist zu wahren.
✅ Beispiele: Notfallmaßnahmen, Aufräumen, Sortieren, Reparaturen, gefährdete Gegenstände in Sicherheit bringen, Plünderungen verhindern, etc.

Die Verantwortung gilt für alle direkt am Schaden beteiligten Parteien. Also auch z.B. für Sachverständige, Rechtsvertretungen, Bergungsunternehmen, die Versicherung, Makler, Reparaturbetriebe, Sanierer, u.v.m.
Vor allem die Sachverständigen haben die Schadensminderung zu "überwachen" bzw. entsprechend ein- bzw. dagegenzuwirken und bei Verstoß entsprechend zu berichten.

HashtagSchadensausweitung bzw. Vergrößerung eines Schadens sind zwingend zu vermeiden. Die Folgen wären ansonsten Leistungskürzungen des Versicherers oder im schlimmsten Fall Verweigerung der Schadensregulierung.
Beispiele:
❌ Darauf warten, dass der Sachverständige oder Gutachter alle Probleme löst,
❌ das Unterlassen der Kühlung verderblicher Ware oder
❌die Aufforderung an Geschädigte, nichts zu verändern, bis die Sachverständigen zur Beweissicherung eintreffen...

Der gröbste Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht wäre bspw. das pauschale Erklären beschädigter Ware zum Totalschaden, ohne eine mögliche Warenrettung in Betracht zu ziehen. Dies könnte dazu führen, dass die gesunde Ware unbeachtet bleibt, in der bloßen Annahme, dass der Schädiger oder seine Versicherung alles wieder in Ordnung bringt.

Dies ist ein häufig angetroffener Irrglaube, dass der Geschädigte den Schaden zu beseitigen habe. Auch dazu hat der Gesetzgeber schon vor 124 Jahren klare Regeln aufgestellt. Sach- und fachgerecht kann nur und soll deshalb der Geschädigte die Schadensbeseitigung durchführen, für die dann der Schadensersatz erfolgt.

Ist ein Schädiger versichert, übernimmt im Normalfall nach Schadensmeldung die Versicherung die Abwicklung des Schadensersatzes. "Der Schaden wird an die Versicherung abgetreten", heißt, der Schädiger ist in erster Linie nicht mehr Ansprechpartner für den Geschädigten. Ausnahmen bestätigen die Regel, das wäre ein anderer Beitrag 😉 für diese Plattform.

Die Pflicht von Havariekommissaren liegt auch darin, als Schadensmanager, die Schadenminderungspflicht aller zu beachten, zu kontrollieren und positiv auf die jeweiligen Parteien einzuwirken bzw. sogar negative Schadensausweitung zu verhindern. Aktiv können wir als Sachverständige bspw. auch Notverkäufe vermitteln. Auch unser eigener Einsatz darf nicht zur Schadensausweitung führen.

Kontakt

MHD - die Schadenpräventer!

Mühlenstr. 46b

29393 Groß Oesingen