Schlagwort ö.b.u.v.

Arbeiten Havariekommissare auch für Gerichte?

Grundsätzlich ja, und es gibt verschiedene Wege, wie Havariekommissare den Gerichten mit ihrer kompetenten Beratung zur Seite stehen können. Z.T. sind Havariekommissare auch als Transportsachverständige mit einem entsprechenden Bestellungstenor (Fachgebiet und bestellende Behörde) auch als ö.b.u.v. tätig. Ö.b.u.v. bedeutet „öffentlich…