Geschichte der Havariekommissare

28. November 2023

Ja, der Begriff kommt aus der Seefahrt. Und von der Antike bis vor wenigen Jahrzehnten beschrieb eine Havarie einen Schaden in der Schifffahrt und der Kommissar war ein beauftragter Ermittler, Besichtiger, Vermittler und zuweilen auch Vertreter zwischen Versicherung und Schiffseigner sowie Wareneigentümern. Er erstellte einen Havariebericht über seine Feststellungen und unter anderem auch, welche Rettungs- oder Schadenminderungsmaßnahmen erforderlich sind.

Der Begriff „commissare“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet schlicht „entsenden“ und „beauftragen“. In früheren Zeiten – so berichtete mir ein "Alter Seebär" – begleiteten Havariekommissare die Seereisen und entschieden erforderlichenfalls, welche Waren oder Güter zur Rettung in Seenot ein Schiff verlassen mussten, sprich, über Bord geworfen wurden. Er verfügte über die Kenntnis aller transportierten Gegenstände, ihrer Werte und deren Eigentümer*innen. Und ja, solche Personen werden auch als Dispacheur bezeichnet. Ein Dispacheur ist im Gegensatz zum Havariekommissar ein amtlich geprüfter Sachverständiger und wird für die Schadensabwicklung einer Havarie-Grosse (auch Große oder gemeinschaftliche Havarei) eingesetzt.

Havarie basiert auf dem arabischen Begriff: عوار (sprich: ‘awär) und bedeutet so viel wie Fehler oder Schaden, vgl. wikipedia.org.

Das ebenfalls aus dem Arabischen stammende Wort Havarie عَوَارِیَّ ة, (sprich: ʿawārīyya)‚ bedeutet „beschädigte Ware“ und im Speziellen „durch Meerwasser beschädigte Ware“. Es beschreibt somit einen Seeunfall durch Kollision, Grundberührung oder weitere auch durch das Schiff selbst verursachte Ereignisse. Heutzutage wird der Begriff gerne auch über die Seefahrt hinaus auch für „Betriebsstörungen“ eingesetzt.

Havariekommissar*in ist also ein zusammengesetzter Begriff aus den Worten „Havarie“ und „Kommissar*in“. Die Beschränkung auf die Seefahrt ist zwischenzeitlich weggefallen. Moderne Havariekommissar*innen und Schadensexpert*innen sind neutrale Expert*innen für Schäden, verursacht auf allen Transportwegen, mit allen Verkehrsmitteln und befassen sich nicht nur mit den Gütern, sondern auch bspw. mit deren Lagerung, Ladungssicherung und Verpackung u.v.m. Sie sind in der Regel im Auftrag von Versicherungen tätig.

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