Im Sachverständigenwesen gibt es viele Möglichkeiten und Wege, die Kundschaft, z.B. Versicherungen oder Schadenssachbearbeiter in Firmen, Makler und weitere Beteiligte über einen Schaden zu informieren. Das würde ich als „Berichtswesen“ überschreiben. Da gibt es Gutachten, Kurzgutachten, Besichtigungsberichte, Tatsachenberichte, Beweissicherungsgutachten, Feststellungen, Zwischenberichte, Regresssicherungsberichte, Stellungnahmen, Schadensaufnahmen, Kostenprüfungen, etc. Obacht: eine Schadensaufnahme ist kein Gutachten!
Die Form ist nicht wirklich entscheidend, entscheidend ist der Inhalt! Aber auch die Länge und die Struktur. Ob Sie die Fakten tabellarisch zusammenstellen oder Freitext wählen, ist Ihnen überlassen. Eine Mischung von beidem ist empfehlenswert. Freitext ist dann hilfreich, wenn es auch um Bewertungen von Sachverhalten geht. Wenn Zusammenhänge weiter ausgeholt werden müssen, um die eigenen Feststellungen der Leserschaft nachvollziehbar zu erklären.
Im Blick müssen Sie also auch immer die Leserschaft haben. Wer ist Ihre Leserschaft? Klar erstmal der Kunde, aber - da können Sie sicher sein - Ihre Berichte werden an andere weitergereicht... aus den verschiedensten Gründen. Zu Ihrer Leserschaft oder besser zu Ihren Adressat*innen gehören:
- Versicherer, bestehend aus Juristen, Versicherungskaufleuten, Versicherungsmakler
- Versicherungsnehmer, Anspruchsteller, z.B. Transportdienstleister, Gewerbetriebende
- andere Gutachter und Sachverständige, aber auch Havariekommissar*innen und Dispacheur
- Juristen, wie Anwälte und Richter
- Übersetzer
Sie wollen mehr über Gutachten und die Tätigkeiten von Sachverständigen wissen? Im September 2024 findet wieder ein Lehrgang von MHD - die Schadenpräventer! statt: „Experten im Schadensmanagement – Havariekommissar*in“ in Köln. Weitere Infos finden Sie auf www.schadenpraeventer.de
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