Grundsätzlich ja, und es gibt verschiedene Wege, wie Havariekommissare den Gerichten mit ihrer kompetenten Beratung zur Seite stehen können. Z.T. sind Havariekommissare auch als Transportsachverständige mit einem entsprechenden Bestellungstenor (Fachgebiet und bestellende Behörde) auch als ö.b.u.v. tätig.
Ö.b.u.v. bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“ und es bezeichnet Sachverständige und andere Fachleute.
Sie leisten einen Eid auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben und werden von einer staatlichen Stelle oder Körperschaft des öffentlichen Rechts bestellt. In der Regel ist dies die zuständige IHK in der Region des Sachverständigen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Fachleute spielen eine wichtige Rolle in unserem Rechtssystem und in der öffentlichen Verwaltung. Sie sind nicht an eine bestimmte Partei gebunden, sondern arbeiten objektiv und neutral. Ihre besondere Glaubwürdigkeit und Unparteilichkeit sind für Gerichte und Behörden von großem Wert.
Mehr Informationen finden Sie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer oder Ihrer zuständigen IHK im Internet.
In meiner beruflichen Praxis wurde ich sogar einige Male ohne den ö.b.u.v.-Titel als Sachverständige berufen, z.B. auch in einem Fall in den USA. Auch dort galten für mich die gleichen Pflichten wie für vereidigte Gutachter. Ich wurde vor Ort vereidigt – in Florida sogar auf die Bibel.
Eine weitere Möglichkeit, Gerichte zu unterstützen, ist die Rolle als sachverständiger Zeuge.
Hier wird es interessant, denn normalerweise werden Havariekommissare selten Augenzeugen eines Schadens. Sie werden erst eingeschaltet, wenn der Schaden schon passiert ist. In solchen Fällen bevorzuge ich es, als sachverständige Zeugin unter Eid auszusagen.
Auch das hat in der Vergangenheit häufig zu maßgeblichen Aufklärungen und neuen Perspektiven in Rechtsstreitigkeiten geführt, was häufig die Sichtweise der Klageparteien verändert hat.
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Unsere Lehrgänge bietet Ihnen tiefe und praxisorientierte Einblicke in die Arbeit von Experten im Schadensmanagement sowie Havariekommissaren und Schadenssachbearbeitern in Speditionen, bei Maklern und Versicherungen.