Ein Schadensfall ist eingetreten.
Wichtig ist, jetzt erst einmal die Ruhe zu bewahren.
Was, wie und wer ist zunächst zweitrangig.
Wer ist die geschädigte Partei? Ihr Unternehmen, der Kunde, ein Dritter?
Sind Sie auch Versicherungsnehmer oder ist das die schädigende Partei?
Hat Ihr Unternehmen für solch einen Fall ein festgelegtes Prozedere?
Gibt es hierfür eine ‚Zu-tun‘- oder ‚Checkliste‘?
Sie brauchen unter Umständen:
- eine Versicherung, der Sie den Schadensfall melden können, haben Sie
die Police schnell zur Hand? - alternativ einen Makler, der stellvertretend für Sie Ihrer Versicherung
den Schadensfall meldet - gute und möglichst viele Bilder vom Schaden (aus der Ferne, mit
Relationsgrößen durch Gebäude, Bäume oder Fahrzeuge o.ä., aus der
Nähe, aus allen Richtungen und ggf. Makroaufnahmen – unwichtig
womit aufgenommen, aber scharf, aussagekräftig und als JPG-Datei
gespeichert) - relevante Dokumente: Kaufverträge, Miet- oder Leasingverträge,
Transportdokumente, Warenrechnungen, sämtliche Nachweise,
die den Schaden begründen - eine*n Sachverständige*n von der zuständigen Versicherung bestellt,
der Sie durch den Schaden und die Schadensbeseitigung begleitet - Korrespondenz vor und nach dem Schadensfall mit am Schaden
beteiligten Personen - ggf. eine sogenannte Haftbarhaltung, in welcher die geschädigte Partei
der möglicherweise für den Schaden verantwortlichen Partei erklärt, dass
sie für den Schaden verantwortlich gehalten wird (Schadenskosten
werden in Rechnung gestellt) - ggfs. ‚Notmaßnahmen‘ ergreifen, um weiteren Schaden zu verhindern
und/oder den Schaden zu minimieren, wenn irgend möglich in
Abstimmung/nach Rücksprache mit dem Sachverständigen bzw.
des Versicherers - erste Maßnahmen ergreifen für die Schadensfeststellung und den
Nachweis für die Verursachung (z.B. Zeugen feststellen und Namen
notieren, Laboruntersuchungen, Organisations- oder Informations-
fehler im Schriftwechsel finden) - erste Ideen für eine mögliche Schadensbeseitigung/-minderung
z.B. durch Sortieren, Aufarbeitung oder Havarieverkauf erarbeiten
Natürlich kann diese Aufzählung nicht vollständig für jeden Anwendungsfall sein.
Prüfen Sie doch einfach mal, welche Punkte Sie bereits kennen und ob Sie das Prozedere in Ihrem Unternehmen bereits implementiert haben.
Hier können Sie sich den Ablaufplan herunterladen.
Solche Aufgaben übernehmen auch „Schadenssachbearbeiter“ oder „Schadensmanager“, über den Unterschied berichten wir ein andermal.
Wir von MHD – die Schadenpräventer! bieten Aus- und Weiterbildungslehrgänge speziell für Schadensachbearbeiter*innen und Schadensmanager*innen an.
Interessiert?
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: www.schadenpraeventer.de